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Rechtliche AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Kategorie: B

Mietpreis

Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt zu begleichen.

Reservationen

Reservationen sind per E-Mail sowie auch telefonisch möglich. Auf Wunsch des Mieters können die Reservationen per E-Mail bestätigt werden. Reservationen, welche nicht eingehalten werden können, müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit annulliert werden. Ansonsten wird der gesamte Mietpreis in Rechnung gestellt.

Haftungsausschlüsse

Die SAC Sportscars AG übernimmt keinerlei Haftung bei Bussen, Missachtung des Strassenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.

Schadensfälle

Der Mieter verpflichtet sich Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

Vorbehalte/Ausschlüsse

Die SAC Sportscars AG behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten.

Ausland

Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch den Vermieter bewilligt werden und Bestätigungen müssen vorgängig schriftlich eingeholt werden.

Versicherung

Die Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten. Der Selbstbehalt beträgt:

CHF 3’000.– und bei Neulenkern CHF 5’000.–.

Schäden bis zu dieser Summe, gehen immer zu Lasten des Mieters. Nicht versichert sind: Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden sowie auch mechanische und elektronische Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes fahren entstanden sind (deaktivieren ESP). Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter. Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0.5 Promille sowie 0.0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett vom Mieter übernommen. Die Kosten werden verrechnet, und sind sofort zu begleichen.

Verbote

Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Ebenfalls verboten sind Autorennen, ¼- Meilen-Rennen sowie die Teilnahme an Rennsport -Anlässen, da bei diesen Schadensfällen keine Versicherungsdeckung besteht und die gesamten Kosten zu Lasten des Mieters gehen. Rauchen, Essen und Trinken sowie das mitführen von Tieren im Auto ist ebenfalls untersagt, ausserdem auch das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen.

Verkehrsübertretungen/Gebühren

Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen, Mautgebühren und anderer ähnlicher Gebühren.

Die SAC Sportscars AG teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters mit. Die jeweilige Behörde wendet sich dann direkt an den Fahrzeugmieter. Für den entstandenen administrativen Aufwand wird eine feste Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt.

Übergabe/Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle von SAC Sportscars AG. Bei der Übergabe so wie auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs wird jeweils ein Zustandsprotokoll ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich auf diesem zu vermerken. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98 oder V-Power vollzutanken. Die Quittung des Tankbetrages muss mitgebracht werden. Die SAC Sportscars AG ist berechtig, allfällige Schäden bis 7 Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.

Fehlmanipulationen

Schäden am Mietfahrzeug durch Überdrehen des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss sowie jeglicher Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Testgerät genau nachgewiesen werden und werden in Rechnung gestellt.

Fahren einer Drittperson

Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Das Missachten der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Mehrkosten von mind. CHF 1000.– zur Folge.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz, der Vermieterin vereinbart. Die Vermieterin ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Mieters Klage einzureichen.“